18.08.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 964/2021
Keine Korrekturbitten des Arbeitsministeriums
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2020 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/31916) auf eine Kleine Anfrage (19/31634) der AfD-Fraktion. Das BMAS gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und das BMAS einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation werde auch nicht durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter.