Korrekturbitten der Bundesnetzagentur im Februar 2020
Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Februar 2020 gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31707) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31627). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden, zu denen auch die Bundesnetzagentur gehört, lediglich in selten auftretenden Fällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.