Regierung: Kein Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen
Berlin: (hib/STO) Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen „grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen“.
In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist daher aus ihrer Sicht die Erörterung abstrakter Rechtsfragen vom parlamentarischen Frage- und Informationsanspruch ausgenommen. Wenn sie in Einzelfällen gleichwohl rechtliche Einschätzungen abgebe, diene dies regelmäßig dazu, bereits getroffene Einschätzungen und Entscheidungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erläutern. Ein Anspruch auf Kundgabe rechtlicher Bewertungen lasse sich hieraus jedoch nicht ableiten.