Keine Satzungsänderungen bei der Deutschen Bahn
Berlin: (hib/HAU) Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 angekündigten Änderungen der Satzungen der Deutschen Bahn AG (DB AG), der DB Netz AG sowie der DB Station & Service AG, mit denen volkswirtschaftliche Ziele wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene festgeschrieben werden sollten, wurden „nach eingehender Erörterung mit den Regierungsfraktionen nicht weiter verfolgt“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31826) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31188).
Auf die Frage, ob es zu der im Koalitionsvertrag geplanten Evaluierung des gesamten Bußgeldkatalogs gekommen ist, heißt es in der Antwort: „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, eine Evaluation zum Bußgeldkatalog in seiner Gesamtheit durchzuführen.“
In den Vorbemerkungen zu den Antworten auf die insgesamt 45 Fragen, die die Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Mobilität thematisieren, schreibt die Regierung, sie habe „wie nie zuvor“ in moderne Infrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg investiert. Dies gelte für Schiene, Straße, Wasserstraße und den Kombinierten Verkehr. Im Jahr 2021 stünden hierfür im Haushalt des BMVI Investitionen in Höhe von 19,61 Milliarden Euro bereit - was eine Verdoppelung gegenüber 2011 sei (rund 9,77 Milliarden Euro).
Bei Straßen lege die Bundesregierung einen klaren Fokus auf Erhalt vor Neubau, heißt es weiter. Die Investitionen in die Schiene würden 2022 erstmals die Investitionen in die Straße übersteigen. „Außerdem fließen erhebliche Mittel in die Förderung alternativer Antriebstechnologien und die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur“, heißt es in der Antwort.
Zu den wichtigsten umgesetzten Vorhaben des Koalitionsvertrags von 2018 zählen aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise die erstmals für zehn statt fünf Jahre geltende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für die Bahn mit mehr als 86 Milliarden Euro, die Erhöhung der Mittel zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz, die Investitionsbeschleunigungsgesetze, die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung oder die erfolgreiche Versteigerung der 5G-Lizenzen.
Zudem habe die Bundesregierung die Forschung für moderne Mobilität erheblich gestärkt und mit dem Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung und dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft zwei Zentren für Innovationen in der Mobilität an den Start gebracht. Zahlreiche zukunftsweisende Gesetzesvorhaben seien noch vor der Sommerpause im Bundestag abgeschlossen worden - unter anderem zum autonomen Fahren, zum Ausbau der Schnellladeinfrastruktur und zur Verschärfung der Klimaschutzziele, heißt es in der Antwort.