FDP fragt nach EU-Vertragsverletzungsverfahren
Berlin: (hib/PST) Die Haltung der Bundesregierung zu einem Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/31832). Die Kommission hatte das Verfahren eingeleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs teilweise zurückgewiesen hatte. Dabei war es um das Anleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank gegangen. Nach Ansicht der deutschen Verfassungsrichter habe das europäische Gericht eine Entscheidung „ultra vires“, das heißt jenseits seiner Zuständigkeit, getroffen. Die EU-Kommission begründete ihr Vorgehen gegen Deutschland mit dem Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht. Die FDP-Abgeordneten wollen nun von der Regierung wissen, wie sie dazu steht und wie sich sich gegenüber der Kommission verhalten will.