04.08.2021
Finanzen — Antwort — hib 942/2021
Generalzolldirektion kann nichts zu Korrekturbitten sagen
Berlin: (hib/PST) Die Generalzolldirektion kann keine Auskunft darüber geben, ob sie im März 2020 um die Korrektur von Berichterstattungen in Medien nachgesucht hat. In Beantwortung (19/31757) einer Kleinen Anfrage (19/31473) der AfD-Fraktion schreibt die Bundesregierung, die Generalzolldirektion gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn es über die Behörde oder von ihr veröffentlichte Informationen objektiv unzutreffend berichtet habe und die Generalzolldirektion dies für geeignet und angemessen erachtet. Solche Fälle würden aber nicht dokumentiert.