02.08.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 934/2021
Verweildauer im Regelleistungsbezug des SGB II
Berlin: (hib/STO) Die Verweildauer im Regelleistungsbezug des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31608) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30919). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gab es nach Angaben der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2020 rund 5,317 Millionen Regelleistungsberechtigte, „darunter rund 1,187 Millionen (22 Prozent) mit einer bisherigen Verweildauer im Regelleistungsbezug von unter einem Jahr (mit einer maximalen Unterbrechung von 31 Tagen)“.
Rund 468.000 Regelleistungsberechtigte hatten den Angaben zufolge eine Verweildauer im Regelleistungsbezug von 15 Jahren und mehr.