Forschungen zu batterieelektrischen Schiffsantrieben
Berlin: (hib/HAU) Die Realisierung einer emissions- und schadstofffreien Schifffahrt, beispielsweise durch Investitionen in innovative Antriebe, nachhaltige erneuerbare Schiffskraftstoffe oder die Versorgung von Schiffen während ihrer Hafenliegezeiten mit Energie aus erneuerbaren nachhaltigen Quellen, ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Das teilt sie in ihrer Antwort (19/31644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30898) mit.
Innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seien anwendungsorientierte Forschungs-und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität förderfähig, wenn sie auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur abzielten. Offene Forschungsfragen könnten technologieübergreifend und verkehrsträgerneutral in Verbundvorhaben untersucht werden.
In diesem Zusammenhang seien auch Forschungsvorhaben zu batterieelektrischen Anwendungen im maritimen Bereich förderfähig, erklärtdie Bundesregierung. Die Richtlinie existiere seit 2015 und habe im Zeitraum 2015 bis 2020 ein mittleres jährliches Fördervolumen von etwa 60 Millionen Euro. Sie sei am 14. Dezember 2020 bis 2025 verlängert worden und habe derzeit ein mittleres jährliches Fördervolumen von etwa 30 Millionen Euro.