Länder entscheiden über Verteilung von Kohlehilfen
Berlin: (hib/HAU) Für die Durchführung der mit den Finanzhilfen entsprechend dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geförderten Maßnahmen sind laut Bundesregierung die Länder zuständig. Sie bestimmten, welche Projekte und Maßnahmen mit den Finanzhilfen in ihren Ländern umgesetzt werden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31596) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31368).
Der Bundesregierung lägen keine Informationen vor, wie sich die Finanzhilfen auf die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände innerhalb des Reviers aufteilen. Dies könne nur durch die jeweiligen Länder beantwortet werden. Eine Abrechnung erfolge erst nach Abschluss der Projekte.
Vor Beginn der ersten Förderung legten die Länder ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen fest, schreibt die Regierung. Die Länder hätten sich für die Fördergebiete Leitbilder gegeben. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des InvKG regele die Ausgestaltung der Länderprogramme „im Einklang mit den Leitbildern und den gesetzlichen Vorgaben“.
So habe der Bund das Recht einer Vorprüfung und könne solche Vorhaben von der Förderung ausschließen, „die ihrer Art nach nicht der im InvKG und der festgelegten Zweckbindung entsprechen oder die gänzlich ungeeignet sind, zur Verwirklichung der Förderziele beizutragen“, heißt es in der Antwort. Ferner könne der Bund bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von den Ländern Finanzhilfen zurückfordern.