19.07.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 903/2021

Verstöße gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Verstöße gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29969) auf. Danach gingen im Jahr 2020 mit Bezug zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU-Fluggastrechte-Verordnung) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) insgesamt 4.132 Fluggastanzeigen ein. Bei 3.365 Fluggastanzeigen sei die Zuständigkeit des LBA gegeben und der Anwendungsbereich der Verordnung eröffnet gewesen.

3.454 Anzeigen seien wegen der Annullierung von Flügen eingegangen, weshalb 923 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden seien, heißt es in der Antwort. 511 Anzeigen habe es wegen Verspätungen gegeben (258 Ordnungswidrigkeitenverfahren), 150 Anzeigen wegen Nichtbeförderung (30 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Insgesamt seien im Jahr 2020 413 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung gegen deutsche Luftfahrtunternehmen, 688 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen EU-registrierte Luftfahrtunternehmen und 112 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten eingeleitet worden.

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