19.07.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 902/2021

Keine Förderung von Maßnahmen gegen Radon am Arbeitsplatz

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung plant kein Programm, um Maßnahmen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei Neubauten zu fördern. Eine solche Förderung von Schutzmaßnahmen sei abzulehnen, „da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung von Rechtsverpflichtungen nicht mit Fördermaßnahmen unterlegt werden kann“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31460) auf eine Kleine Anfrage (19/31294) der FDP-Fraktion.

Anders verhält es sich der Antwort zufolge bei der Sanierung von Wohngebäuden mit erhöhter Radonkonzentration in der Innenraumluft, für die es derzeit keine gesetzliche Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen gibt. In diesem Punkt dauere die Prüfung einer möglichen Förderung noch an, schreibt die Bundesregierung.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist eine hohe Konzentration des radioaktiven Edelgases Radon eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Belege, dass durch eine hohe Radonkonzentration in geschlossenen Räumen andere Krankheiten als Lungenkrebs verursacht würden, gebe es nicht.

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