09.07.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 883/2021

Keine Korrekturbitten des BMZ

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im dritten Quartal 2020 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus einer Antwort (19/31269) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30729) der AfD-Fraktion hervor. Das BMZ gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMZ veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMZ einen Hinweis für angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung weiter.

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