01.07.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 862/2021

Korrekturbitten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/30890) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30330) der AfD-Fraktion hervor.

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