Dauer von Asylverfahren
Berlin: (hib/STO) Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung hat im vergangenen Jahr laut Bundesregierung bei 8,3 Monaten gelegen und im ersten Quartal dieses Jahres bei 6,5 Monaten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30711) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29300) ausführt, stieg die Verfahrensdauer unter den Bedingungen der Corona-Pandemie an. Hinter diesem Anstieg steckten „zwei Effekte, die insbesondere auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind“.
So hatte den Angaben zufolge zum einen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz die Zustellung ablehnender Bescheide vorübergehend fast gänzlich eingestellt. Damit habe das Bamf auf die eingeschränkten Möglichkeiten der Antragsteller reagiert, im Falle einer Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Auch die Rechtsantragsstellen seien nur sehr eingeschränkt zu erreichen gewesen. „Die in dieser Zeit zwar ausgestellten, aber nicht zugestellten Bescheide wurden nach dieser Phase sukzessive zugestellt“, schreibt die Bundesregierung weiter. Dieses Verfahren habe die Verfahrensdauer verlängert.
Zum anderen haben die Bamf-Außenstellen laut Vorlage „in den letzten Monaten, in denen der Zugang von Asylsuchenden geringer war, vorrangig ältere Verfahren abgeschlossen und damit gezielt solche Verfahren entschieden, in denen Antragstellerinnen und Antragsteller bereits angehört waren, aber nun schon längere Zeit die Entscheidung noch ausstand, beispielsweise aufgrund medizinischer Gutachten oder noch nicht vollständig beantworteten Amtshilfeersuchen“. Der Abschluss dieser relativ lange anhängigen Verfahren habe statistisch zu einer Steigerung der Gesamtverfahrensdauer geführt, da nun vermehrt diese längeren Verfahrensdauern in die Statistik eingingen.