29.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 854/2021

Genetische Vielfalt gartenbaulicher Kulturpflanzen

Berlin: (hib/EIS) Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Pflanzenvielfalt soll durch die Erstellung und Umsetzung des „Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen“ ermöglicht werden. Dazu gehöre auch der Anbau genetischer Ressourcen, zum Beispiel alter oder seltener Landsorten und Varietäten, heißt es in einer Antwort (19/30701) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29711) der AfD-Fraktion. Um die Erzeugung und den Vertrieb von Saat- oder Pflanzgut dieser genetischen Ressourcen zu ermöglichen, seien in den Jahren 2009 beziehungsweise 2011 in Deutschland zwei spezielle Verordnungen in Kraft getreten, die sogenannte „Erhaltungssortenverordnung“ und die „Erhaltungsmischungsverordnung“. Diese Verordnungen würden unter anderem stark vereinfachte Regelungen für Erhaltungssorten und Amateursorten im Vergleich zu den für konventionelles Saatgut geltenden Vorschriften vorsehen. Demnach seien in Deutschland derzeit 54 Erhaltungssorten und 155 Amateursorten zugelassen.

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