28.06.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 845/2021

Interessenkonflikte bei der Bundesagentur für Arbeit

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von privaten geschäftlichen Aktivitäten des ehemaligen Vorsitzenden des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit (BA) Frank-Jürgen Weise. Die Bundesregierung hat in dienstlichem Kontext Treffen mit einem ausländischen Ministerpräsidenten und Minister im Jahr 2014 zur Kenntnis genommen. Das betont die Regierung in einer Antwort (19/30753) auf eine Kleine Anfrage (19/30195) der Fraktion Die Linke.

Die BA habe als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung für alle Mitarbeitenden die allgemeine Regelung getroffen, dass Festnetztelefongeräte und Internet auch für private Zwecke genutzt werden dürfen, soweit dadurch die dienstliche Aufgabenerledigung nicht beeinträchtigt wird und haushaltsrechtliche Grundsätze dem nicht entgegenstehen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn durch die Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Mit der privaten Nutzung dürfe zudem nicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen oder der Eindruck erweckt werden, dass im Namen der Behörde gehandelt wird, erläutert die Regierung.

„Nach Auffassung der Bundesregierung ist die private Nutzung von Bürokommunikationsmitteln nicht Gegenstand der in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung geregelten Maßnahmen. Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die von der Bundesagentur für Arbeit getroffene allgemeine Regelung gegen keine geltenden Rechtsvorschriften oder andere Vorgaben, heißt es in der Antwort weiter.

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