Menschenrechte in Iran
Berlin: (hib/SAS) Die Menschenrechtslage ins Zentrum der Iranpolitik zu stellen, das fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU sowie die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (29/30979), über den der Bundestag am Freitag abstimmt.
Darin unterstützen die Abgeordneten den „bisherigen Einsatz“ der Bundesregierung gegenüber dem Iran, um schwere Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und wenn möglich zu verhindern - so wie etwa im Fall der an Corona erkrankten Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi, die im Oktober 2020 aus der Haft entlassen worden sei, schreiben die Fraktionen. Auch befürworten sie ihrem Antrag zufolge den Einsatz der Regierung für eine Verlängerung des Mandats des von den Vereinten Nationen (VN) entsandten Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte im Iran.
Gleichzeitig fordern die Antragsteller die Bundesregierung aber auf, ihre Iranpolitik „regelmäßig kritisch zu überprüfen und fortwährend an die veränderten Entwicklungen anzupassen“. Der Menschenrechtslage müsse ein „besonderes Augenmerk“ zukommen, heißt es in der Vorlage. So solle die Bundesregierung den Iran weiterhin auffordern, die von ihm ratifizierten Menschenrechtsverträge einzuhalten und umzusetzen sowie der VN-Frauenrechtskonvention und der Anti-Folter-Konvention beizutreten, verlangen die Abgeordneten. Ferner dringen sie darauf, darauf hinzuwirken, dass die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe insbesondere bei „zum Tatzeitpunkt Minderjährigen“ gemäß der ratifizierten VN-Kinderrechtskonvention unverzüglich eingestellt werde.
Weitere Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Aufgabe von Repressionen gegen Regimekritiker, insbesondere Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger, den Einsatz für „faire, rechtsstaatliche Verfahren“ sowie die Aufarbeitung von Fällen von Polizeigewalt. Als Begründung für ihre Initiative schreiben die Abgeordneten, dass sich der Iran, gesteuert von seinen religiösen Führern, in den letzten Jahren immer weiter von seinen völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen und „damit von der internationalen Staatengemeinschaft“ entfernt habe.