Heveling und Steffen leiten Wahlrechtskommission
Berlin: (hib/VOM) Im Beisein von Bundestagsvizepräsidentin Dagmar Ziegler (SPD) hat sich am Mittwochabend die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit konstituiert. Die Kommission setzt sich aus neun Bundestagsabgeordneten und neun Sachverständigen zusammen. Als paritätische Vorsitzende wurden die SPD-Abgeordnete Sonja Amalie Steffen und der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling gewählt.
Der Bundestag hatte die Kommission am 22. April dieses Jahres auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/28787) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eingesetzt. Im Koalitionsantrag heißt es, dem Deutschen Bundestag sei mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftige und Empfehlungen erarbeite.
Die Kommission besteht aus drei Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, zwei Abgeordneten der SPD-Fraktion und je einem Abgeordneten der Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie neun Sachverständigen, die im Einvernehmen der Fraktionen benannt wurden.
Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages über dessen Regelgröße (598 Abgeordnete) hinaus und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen. Dazu soll die Kommission Empfehlungen erarbeiten.
Dagmar Ziegler konstatierte, dass mögliche Reformüberlegungen auf Widerstand stoßen werden. „Hohe Kompromissbereitschaft“ aller Beteiligten sei daher erforderlich. Darüber hinaus gelte es, die Parlamentsarbeit transparenter und effizienter zu machen.,
Die Kommission soll dem Bundestag bis 30. September 2021 einen Zwischenbericht sowie bis 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht vorlegen. Sie muss allerdings vom Bundestag in der kommenden Wahlperiode erneut eingesetzt werden.
Als ordentliche Mitglieder haben die Fraktionen nominiert: Ansgar Heveling, Andrea Lindholz, Nina Warken (alle CDU/CSU), Leni Breymaier, Sonja Amalie Steffen (beide SPD), Albrecht Glaser (AfD), Konstantin Kuhle (FDP), Friedrich Straetmanns (Die Linke) und Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen).
Als stellvertretende Mitglieder sind benannt: Philipp Amthor, Alexander Hoffmann, Astrid Mannes (alle CDU/CSU), Ute Vogt, Jens Zimmermann (beide SPD), Jochen Haug (AfD), Marco Buschmann (FDP), Cornelia Möhring (Die Linke) und Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen).
Als Sachverständige gehören der Kommission die Rechtswissenschaftler Michael Elicker, Bernd Grzeszick, Silke Ruth Laskowski, Rudolf Mellinghoff, Christoph Möllers, Stefanie Schmahl, Sophie Schönberger und die frühere Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, an.