Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die umfassende Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod beziehungsweise Kindesentzug in der DDR ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
Nach Ansicht der Petenten ist die Aufarbeitung von Zwangsadoption und ungeklärtem Säuglingstod in der DDR „bis heute nicht umfassend und vollständig erfolgt“. Die betroffenen leiblichen Eltern würden noch immer nach Antworten suchen, schreiben die Petenten. Sie fordern unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es ermöglichten, eine neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung zu betreiben. Dazu bedürfe es der Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten.
Außerdem müssten die Aufbewahrungsfristen aller relevanten Informationen auf mindestens einhundert Jahre verlängert werden. Die Digitalisierung sowie die zentrale Aufbewahrung dieser Dokumente müssten bei einer zentralen noch festzulegenden Stelle erfolgen, fordern die Petenten. Sie plädieren außerdem für die Einrichtung und Ausstattung eines Fonds „Aufklärung Säuglingstod und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung entstehenden Aufwendungen und Kosten. In der Petition wird des Weiteren die Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener insbesondere zur Unterstützung und Begleitung beim Wiederherstellen familiärer Beziehungen zwischen adoptierten Kindern und leiblichen Eltern sowie den Adoptions-Eltern gefordert.
Zu dem Thema habe der Petitionsausschuss schon im Juni 2018 eine Expertenanhörung durchgeführt, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Dabei sei unter anderem herausgearbeitet worden, dass Aktenbestände aus verschiedenen Lebensbereichen von Bedeutung sind. Zur Sicherung des Aktenbestands habe sich der Petitionsausschuss an die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und an den Regierenden Bürgermeister von Berlin gewendet und gebeten, sich für den Erhalt der in ihrem Land vorhandenen entsprechenden Aktenbestände einzusetzen.
Bereits im Januar 2017 habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) mit einer Machbarkeitsstudie zu „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren, 1966-1990“ beauftragt, heißt es weiter. Diese sei im Februar 2018 abgeschlossen worden. Der Bundestag habe schließlich im Juni 2019 die Anfertigung einer Hauptstudie und die Einleitung mehrerer Maßnahmen zur Aufarbeitung von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR gefordert (19/11091). „Der Petitionsausschuss schließt sich dieser Aufforderung an und begrüßt die Anfertigung der auf der Vorstudie aufbauenden Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR“, schreiben die Abgeordneten.