22.06.2021 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 822/2021

Ausschluss von Einbürgerung nach antisemitischen Straftaten

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat grünes Licht für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen gegeben. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) in modifizierter Fassung. Nach dem bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommenen Änderungsantrag der Koalition soll zudem künftig jede Verurteilung zu einer antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftat zu einem Ausschluss von der Einbürgerung führen. Der Gesetzentwurf steht in der Nacht zum Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage schreibt, sollen damit „gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ geschaffen werden. Das Bundesinnenministerium hatte den Angaben zufolge 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. „Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es in der Vorlage weiter.

Diese Erlassregelungen sollen nun in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet werden. Dabei erfolge die gesetzliche Verankerung auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Die vom Ausschuss angenommenen Änderungen sehen unter anderem vor, dass Verurteilungen „wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat“ auch unterhalb der Schwelle sogenannter Bagatelldelikte von einer Einbürgerung ausschließen. Dies betrifft Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten.

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