16.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 794/2021

Ausweisung Roter Gebiete auf Basis der Nitratrichtlinie

Berlin: (hib/EIS) Die Ausweisung sogenannter Roter Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung erfolgt auf Grundlage der Gebietsausweisung, die der Nitratrichtlinie zugrunde liegt. Die immissionsbasierte Abgrenzung von belasteten und unbelasteten Gebieten in den Grundwasserkörpern erfolgt auf Basis der gemessenen Nitratkonzentration an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung), heißt es in einer Antwort (19/30288) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29444) der FDP-Fraktion. Das Ausweisungsmessnetz umfasse dabei alle landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen aller Landesmessnetze der Bundesländer und stellenweise auch Messstellen Dritter, die die Anforderungen an Grundwasser-Messstellen nach Anlage 1 der AVV Gebietsausweisung erfüllen. Ergänzt werde diese immissionsbasierte Abgrenzung um eine emissionsbasierte Modellierung, die den Rückschluss auf die aktuellen Nitratausträge aus landwirtschaftlichen Flächen ermögliche. Mit diesem Ansatz einer präzisierten Ausweisung würden die Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten entsprechend dem Ziel der Nitratrichtlinie genau bei den Flächen beziehungsweise landwirtschaftlichen Quellen ansetzen, die die Gewässerverunreinigung konkret verursachen.

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