Wechselmodell im Familienrecht
Berlin: (hib/MWO) Um das aktuelle Familienverständnis geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/30363). Nach Ansicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass nach einer Trennung der Eltern die gemeinsame Betreuung der Kinder noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Das Wechselmodell, verstanden als eine Betreuungsregelung, die beide Eltern auf Augenhöhe an der Erziehung des gemeinsamen Kindes nach Trennung und Scheidung beteiligt, werde im deutschen Familienrecht jedoch nicht abgebildet. Die Rechtsprechung orientiere sich weiterhin am Leitbild des Residenzmodells. Die Fragesteller wollen wissen, ob nach Auffassung der Bundesregierung das gegenwärtige Leitbild des Residenzmodells mit Blick auf die gesellschaftliche Entwicklung noch zeitgemäß ist und ob es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll ist, mehr Rechtssicherheit in der Anwendung des Wechselmodells zu erreichen und es als familienrechtliches Leitbild zu implementieren.