09.06.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 774/2021

FDP-Fraktion will Wohneigentum stärken

Berlin: (hib/MWO) Die Senkung weiterer Kaufnebenkosten und damit die Stärkung von Wohneigentum will die FDP-Fraktion mit einem Antrag erreichen (19/30390). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Gerichts- und Notarkostengesetz dahingehend reformiert, dass die Kosten für standardisierte Registereintragungen, wie beispielsweise die Eintragung von Miteigentum oder die Löschung einer Grundschuld, nicht mehr vom Wert des einzutragenden, des zu berichtigenden oder zu löschenden Rechts abhängen, sondern sich ausschließlich am damit verbundenen Aufwand bemisst. Gemeinsam mit den Bundesländern solle geprüft werden, inwieweit bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes zur Entlastung der Käufer von Wohneigentum die im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegten Gebühren gesenkt werden können.

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