AfD will Beobachtung „radikalisierter Kinder“ ermöglichen
Berlin: (hib/STO) Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (19/30412) will die AfD-Fraktion die Möglichkeit eröffnen, „radikalisierte Kinder ohne Altersbegrenzung zu beobachten“. Ziel der Regelung sei es, terroristische Anschläge rechtzeitig aufzudecken und zu verhindern, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Durch die Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen im Bundesverfassungsschutzgesetz sei bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen die Überwachung von Personen unter 14 Jahren möglich. Dadurch werde „die Gefährdung, die von dschihadistisch sozialisierten jungen Menschen ausgeht, insbesondere mit Blick auf die Begehung schwerer Gewaltdelikte und Anschläge“ deutlich gesenkt, da die Regelung bereits im Vorfeld ein rechtzeitiges Einschreiten der Sicherheitsbehörden ermögliche.