Umweltausschuss diskutiert über Insektenschutzgesetz
Berlin: (hib/CHB) Die Entscheidung über das seit langem geplante Insektenschutzgesetz verzögert sich weiter. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwoch zwar ausführlich über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) diskutiert, aber noch keine Beschlussempfehlung zur auch als Insektenschutzgesetz bezeichneten Vorlage abgegeben. Dies will der Ausschuss am Freitag in einer Sondersitzung nachholen. Grund dafür ist, dass auf Wunsch der Koalition zunächst das laufende Treffen der Agrarministerkonferenz abgewartet werden soll. Damit wird die Vorlage auch, anders als ursprünglich vorgesehen, noch nicht am Freitag im Bundestagsplenum behandelt.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion äußerte die Hoffnung, dass das Insektenschutzgesetz trotzdem noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. Dabei sei es wichtig, dass die Landwirte einen finanziellen Ausgleich für die durch den Insektenschutz bewirkten wirtschaftlichen Erschwernisse bekämen und dass einzelne Länderregelungen Bestand hätten.
Die Große Koalition quäle sich beim Insektenschutz über die Ziellinie, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion. Er bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzentwurf zum dritten Mal von der Tagesordnung des Plenums genommen werde. Der AfD-Abgeordnete kündigte an, seine Fraktion werde den Entwurf ablehnen, und begründete dies unter anderem damit, dass eine Folgenabschätzung für die Landwirtschaft fehle.
Der Gesetzentwurf benenne keine Ziele und lasse offen, ob es um den Schutz der Insektenbiomasse oder der Insektenbiodiversität gehe, bemängelte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Auch lasse er außer Acht, dass es neben der Landwirtschaft noch weitere Ursachen für das Insektensterben gebe.
Als „Mogelpackung“ bezeichnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf. Von den guten Ansätzen des 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz sei nichts übriggeblieben. Außerdem sei es inakzeptabel, dass die Entscheidung über den Gesetzentwurf erneut verschoben werde.
Von einem „gut ausgewogenen Paket“ sprach hingegen ein Vertreter der SPD-Fraktion, auch wenn er einräumte, dass seine Fraktion sich die eine oder andere Regelung hätte vorstellen können, die noch mehr für den Insektenschutz getan hätte.
Die Redewendung „Was lange währt, wird endlich gut“ stimme in diesem Fall nicht, sagte ein Vertreter der Fraktion Die Linke. Der SPD-Fraktion sei zwar dafür zu danken, dass wenigstens einige gute Punkte - etwa der Kampf gegen Lichtverschmutzung - im Gesetzentwurf enthalten seien. Insgesamt sei aber eine große Chance vertan worden.
Grünes Licht gab der Ausschuss für eine andere Vorlage mit längerer Vorgeschichte: Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte er für die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, 19/29636). Gegen die Verordnung, die erstmals bundesweite Regeln für den Umgang mit mineralischen Abfällen aufstellt, votierte die AfD-Fraktion. Die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich.