Bekämpfung von homo- und transfeindlicher Hasskriminalität
Berlin: (hib/STO) Je ein Antrag der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von homo- und transfeindlicher Hasskriminalität sind am Montag, den 7. Juni 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.30 Uhr beginnt, werden vier Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“ vorlegen, „um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen“. Dabei soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt wird und die Sicherheitsbehörden sowie Richter und Justizbeamte bundesweit für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt sensibilisiert werden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/26159).
Ebenso soll die Bundesregierung dabei laut Vorlage dafür sorgen, dass bei Bundespolizei, Länderpolizeien sowie Staatsanwaltschaften eigene LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion homo- und transfeindliche Straftaten bundesweit einheitlich und gesondert in der Kriminalstatistik erfasst werden. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei den Landesregierungen für eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität einzusetzen, „um den Schutz vor Diskriminierung dauerhaft verfassungsrechtlich abzusichern“.
„Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen“ lautet der Titel des Grünen-Antrags (19/26886). Darin verweist die Fraktion auf zunehmende Bedrohungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im digitalen Raum sowie einen starken Anstieg der erfassten Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Abgeordneten eine Gesetzesinitiative vorlegen, um im Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Neuordnung der sogenannten Strafzumessungstatsachen „in geeigneter Weise auch homo- und transfeindliche Beweggründe zu benennen, damit diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch bei der Strafzumessung tatsächlich berücksichtigt werden“.
Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in weiteren Gesetzesinitiativen die Ergänzung des StGB-Paragrafen 130 (Volksverhetzung) um die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ vorsehen. Daneben fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren „homo- und transfeindliche Beweggründe der Täter explizit zu benennen, damit das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten auch bei diesen Beweggründen in der Regel zu bejahen ist“. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem für einen „bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ mit dem Ziel, präventiv gegen Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegenüber LSBTI anzugehen.