01.06.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 725/2021

Regierung informiert über Erarbeitung von Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf beantwortet (19/30003). Dabei ging es um die Anfrage (19/28947) zum Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Dies sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen.

Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs seien die betroffenen Fachkreise und Verbände beteiligt worden, heißt es in der Antwort. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministerium des Justiz und für Verbraucherschutz sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Ferner wird in der Antwort Auskunft über Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs gegeben. Diese Gespräche hätten nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeute, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund, schreibt die Bundesregierung.

Wie es in der Vorbemerkung zu der Antwort heißt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

Marginalspalte