Erfassung antisemitischer Delikte in der Kriminalstatistik
Berlin: (hib/STO) Die „Erfassung antisemitischer Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/30083). Darin schreibt die Fraktion, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2020 mitgeteilt, dass die Zahl der antisemitischen Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf einen neuen Höchststand gestiegen sei. Dabei rechne er 93,4 Prozent dem rechtsextremistischen Spektrum zu, heißt es in der Vorlage weiter. Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, durch welche Verfahren und Kontrollmechanismen sichergestellt wird, dass Entscheidungen zur Zuordnung antisemitischer Straftaten zu den Rubriken 'rechts„ oder 'nicht zuzuordnen“ nach „objektiven, neutralen und fachlich gesicherten Kriterien“ erfolgen.