Bericht der „Fachkommission Fluchtursachen“
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung liegt der Bericht der „Fachkommission Fluchtursachen“ der Bundesregierung (19/30081) vor. Die unabhängige Kommission Fluchtursachen hatte den Autoren zufolge im Juli 2019 von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, die wesentlichen Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu identifizieren und Ansätze für eine wirksame Minderung dieser Ursachen zu entwickeln. Dazu legt die Kommission in dem Bericht 15 Empfehlungen vor, die nach ihren Vorstellungen im kommenden Herbst in die Verhandlungen zur Regierungsbildung einfließen sollen, um schon in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt zu werden.
Danach soll die Bundesregierung einen „Rat für Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ auf Bundesebene einsetzen, um ihre Strategiefähigkeit und ihren Beitrag zur globalen Krisenprävention zu erhöhen. Ferner soll sie dem Bericht zufolge „leistungsfähige und an den Rechten und Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete staatliche Institutionen in ihren Partnerländern unterstützen, um die Grundversorgung der Menschen sicherzustellen, Investitionsbedingungen zu verbessern und damit neue Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern“.
Auch wird der Bundesregierung in dem Bericht empfohlen, Frauen in alle Strategien und Maßnahmen als eigenständige Akteurinnen einzubinden und ihre Rechte zu schützen, „denn Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und eine höhere Beteiligung von Frauen wirken sich positiv auf Krisenprävention, Friedenssicherung und nachhaltige Entwicklung aus“. Zudem sollte sie laut Vorlage den Aufbau von anpassungsfähigen sozialen Sicherungssystemen in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit vorantreiben, ihr Engagement für den Ausbau von Basisgesundheitsstrukturen massiv verstärken und einer guten Grund- und Sekundarbildung in der Entwicklungszusammenarbeit hohe Priorität einräumen.
Daneben plädiert die Kommission in dem Bericht dafür, dass die Bundesregierung neben einem forcierten Klimaschutz in Deutschland und Europa „die Länder des Globalen Südens beim klimafreundlichen Umbau ihrer Wirtschaft“ unterstützt und noch gezielter die Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel fördert. Der Situation von Binnenvertriebenen und der hiervon betroffenen Länder soll die Bundesregierung nach dem Willen der Kommission „größere politische Aufmerksamkeit mit dem Ziel widmen, für die Betroffenen Perspektiven zu schaffen“; auch soll sie besonders belastete Aufnahmeländer von Flüchtlingen insbesondere in Krisenregionen unterstützen.
Des Weiteren empfiehlt das Fachgremium, dass die Bundesregierung die Erteilung humanitärer Visa ausweitet, um Menschen in akuten Krisensituationen rasch zu helfen, und eine „Allianz für Resettlement“ auf den Weg bringt, deren Mitgliedstaaten ein bestimmtes Kontingent anerkannter Flüchtlinge dauerhaft aufnehmen. Zugleich müsse sie „für die Einhaltung des Rechts an den EU-Außengrenzen einsetzen, um Verletzungen menschenrechtlicher Verpflichtungen entgegenzuwirken“. Zu den weiteren Empfehlungen zählt unter anderem, dass die Bundesregierung mit relevanten Herkunftsländern „substanzielle Migrationspartnerschaften“ abschließt, um mehr sichere Migrationswege zu schaffen und „Migration gemeinsam zu gestalten“.