28.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 714/2021

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hält es nicht für notwendig, die Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose im Teilhabechancengesetz an die durch die Corona-Pandemie entstandenen Bedingungen anzupassen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/29724) auf eine Kleine Anfrage (19/28664) der FDP-Fraktion.

Die Instrumente der Paragrafen 16e und 16i im Zweiten Sozialgesetzbuch hätten das Ziel, verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen und Beschäftigungsfähigkeit (wieder) herzustellen. Konzeptionell seien sie auf Situationen ausgerichtet, in denen sich Arbeitslosigkeit beziehungsweise Leistungsbezug bereits verfestigt hätten. Dies gelte insbesondere für den Paragrafen 16i, der eine sehr lange Dauer des Leistungsbezugs in Verbindung mit fehlender Beschäftigung voraussetze. Umgekehrt bedeute dies, dass es sich bei den genannten Fördermöglichkeiten nicht um Instrumente der Prävention handele, erläutert die Regierung.

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