28.05.2021
Finanzen — Antwort — hib 714/2021
Keine Gutachten zu Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AB) Dem Entwurf zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz wurden keine Gutachten oder Studien von externen Dritten als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29237) zur Einflussnahme von Interessenvertretern. Wie die Bundesregierung ausführt, böte sich eine Einflussnahme Dritter auf den Gesetzeswortlaut schon inhaltlich nicht an, da das Gesetz nur zwei Artikeln mit sehr klarem Regelungsinhalt aufweise: Zustimmung zum Eigentmittelbeschluss und Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.