26.05.2021 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 697/2021

Anhörung zu Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) sowie je ein Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind am Montag, den 7. Juni 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 12.00 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes will die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. Damit sollen “gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung„ geschaffen werden, schreibt sie zu ihrem Gesetzentwurf.

Wie die Bundesregierung ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. “Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge„, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun “in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet„ werden.

Die Fraktion Die Linke dringt in ihrem Antrag (19/19484) darauf, “das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren„. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert werden und “die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit„ entfallen. Einbürgerungsberechtigt soll laut Vorlage sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. “Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend„, heißt es in der Vorlage weiter. Wie die Abgeordneten zudem ausführen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit “grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen„ werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

Für Erleichterungen bei der Einbürgerung macht sich auch die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag (19/19552) stark. Danach soll die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit soll nach dem Willen der Fraktion aufgegeben werden. Ferner plädiert sie dafür, dass die “Anspruchseinbürgerung„ künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind.

Zudem fordert die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielt der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache “von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt„ zu verlangen.

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