Umschichtung von Direktzahlungsmitteln
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485) zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Entwicklung des ländlichen Raums vor. Der Entwurf sieht vor, bis zu acht Prozent der Mittel für das Antragsjahr 2022 für den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitzustellen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und insbesondere zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingehen zu können und zur Verwirklichung der ehrgeizigen Klimaziele des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) beizutragen. Dies betreffe insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus. Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden, um den großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, Rechnung zu tragen.