Regeln für die Direktzahlungen werden neu gefasst
Berlin: (hib/EIS) Die Regelungen für die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe müssen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre ab 2023 neu gefasst werden. Deshalb legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG) (19/29490) vor. Dadurch wird die Aufteilung der finanziellen Zuweisung der EU in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro jährlich auf die vorzusehenden Direktzahlungen geregelt. Darüber hinaus wird die Übertragung von Mitteln für Direktzahlungen in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bestimmt, die Festlegung im Recht der EU künftig vorgesehener geplanter Einheitsbeträge für die jeweiligen Direktzahlungen sowie die Auswahl von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen). Ziel sei die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer, umwelt- und klimaschutzpolitischer Hinsicht. So sollen für die Jahre 2023 bis 2026 von zehn Prozent jährlich ansteigend bis 15 Prozent der jährlichen nationalen Zuweisung für Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung bereitgestellt werden. Vorgesehen sei auch eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe. Hierfür seien zwölf Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Dadurch sollen kleinere und mittlere Betriebe eine verbesserte Förderung erhalten. Der Gesetzentwurf enthalte zudem eine gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen sowie für Mutterkühe. Hierfür seien insgesamt zwei Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Für die Förderung von Junglandwirten stehe unionsseitig zudem ein erhöhtes Budget in Höhe von rund 98 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, so dass auch künftig eine gesonderte Förderung für Junglandwirte erfolgen könne.