Modernisierung von Windkraftanlagen soll erleichtert werden
Berlin: (hib/CHB) Die vorgesehene Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für Anlagen der erneuerbaren Energien ist in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit von Sachverständigen im Grundsatz gelobt und in zahlreichen Detailpunkten kritisiert worden. Im Mittelpunkt der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Sitzung am Mittwoch, 19. Mai 2021, stand dabei das Repowering, also die Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672). Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll, hat das Ziel, Zulassungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien effizient und für den Vorhabenträger weniger kompliziert zu gestalten.
Zu diesem Zweck soll unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch einen neuen Paragraf 16b ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass beim Repowering im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können.
Die Bedeutung des Repowerings unterstrich Fabian Schmitz-Grethlein vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Repowering ist das Beste, was wir mit den alten Windenergieanlagen machen können“, erklärte er. Denn es biete die Möglichkeit, bei Anlagen, die aus der gesetzlichen Förderung fielen, den Ertrag zu erhöhen. Gleichzeitig ließen sich artenschutzrechtliche Konflikte reduzieren, da die benötigte Fläche verringert und gleichzeitig die Stromerzeugung erhöht werde.
Der Gesetzentwurf setze die Anforderungen des Europarechts nicht umfassend um, kritisierte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. So widerspreche es dem Europarecht, dass die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst dann beginne, wenn die Unterlagen vollständig vorlägen. Außerdem müsse geregelt werden, was passiere, wenn die Genehmigungsfrist abgelaufen sei. Zudem kritisierte Müller, dass der neue Paragraf 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen gelte.
„Der Gesetzentwurf bleibt hinter dem Praxisbedarf meilenweit zurück“, monierte Daniela Degen-Rosenberg vom Bundesverband Windenergie. Der Begriff des Repowering müsse im Gesetzentwurf klarer gefasst werden. Insbesondere sei es erforderlich, die Erleichterungen bei der Genehmigung nicht nur auf den standortexakten Ersatz von Altanlagen anzuwenden, sondern auch auf standortverlagerndes Repowering.
Repowering werde in den nächsten Jahren immer wichtiger, da immer mehr Anlagen aus der Förderung fielen, sagte Katharina Graf vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Repowering sei ein wesentlicher Bestandteil, um die Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, und liege letztlich auch im Interesse von Anwohnern, Planungsträgern und Artenschutz. Graf wies auf konkrete Änderungsvorschläge des BDEW für Paragraf 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hin.
Auch Ariane August von Greenpeace Energy betonte, dass Repowering ein wesentliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele sei. Sie begrüßte die Absicht, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu erleichtern, forderte aber Präzisierungen am Gesetzentwurf. Dieser versäume es zudem, einen Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften zu schaffen. In Bezug auf die Wasserkraft sprach sich August für die Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzbelangen und gegen neue Wasserkraftanlagen aus.
Die von August angesprochene Nutzung der Wasserkraft bildete einen weiteren Schwerpunkt der Anhörung. Dabei hob Hans-Peter Lang vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) die Bedeutung der Wasserkraft hervor, die zahlreiche Vorteile wie Netzstabilität und hohe Speicherfähigkeit biete. „Wir betreiben aktiv Umweltschutz“, betonte Lang. Er begrüßte die vorgesehene Verkürzung der Genehmigungsdauer, schlug aber zur Präzisierung eine Fristvorgabe vor, in der die Genehmigungsbehörde die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen muss.
Eine ganz andere Einschätzung gab Winfried Klein von der Interessengemeinschaft Lahn ab. Wasserkraft habe „kolossale Auswirkungen“ auf die Ökologie der Fließgewässer, erklärte er und verdeutlichte dies am rheinland-pfälzischen Bereich der Lahn, wo Algenbildung und ein extrem hoher pH-Wert festzustellen seien. Die Wasserkraft dürfe deshalb nicht weiter ausgebaut werden.
Auch Gerhard Kemmler vom Anglerverein Rothenstein wies auf die negativen Auswirkungen hauptsächlich von Kleinwasserkraftwerken hin. Er kritisierte den Gesetzentwurf als fehlerhaft und erklärte, der deutsche Gesetzgeber befinde sich nach seiner Auffassung nicht im Konsens mit der europäischen Wassergesetzgebung.