14.05.2021 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 640/2021

Änderungen am Europäischen Stabilitätsmechanismus

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung will das Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) umsetzen. Sie hat dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vorgelegt (19/29586). Der Aufgabenbereich des ESM wird dahingehend ergänzt, dass er für den Abwicklungsfonds SRF die Letzsicherungsfazilität zur Verfügung stellen darf. Dies ist mit neuen Entscheidungsbefugnissen des Gouverneursrates und des Direktoriums verbunden. Auch die Veränderungen bei den bestehenden vorsorglichen ESM-Finanzhilfe-Instrumenten führen dort zu veränderten Befugnissen. Der deutsche Anteil an der Finanzierung des ESM bleibt durch das Gesetz unverändert.

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