07.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 621/2021

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/29126, 19/29158, 19/29178, 19/29179, 19/29181, 19/29189, 19/29190). Dabei ging es unter anderem um den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts, den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.

In ihrer Antworten erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmungen sowie der Länder- und Verbändeanhörungen Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt haben. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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