06.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 619/2021

Linken-Antrag zu Kreditwucher

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Regelungen für sittenwidrige Rechtsgeschäfte und Wucher im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge konkretisiert werden. Dem Antrag (19/29274) zufolge soll die Tatbestandsvoraussetzung „auffälliges Missverhältnis“ für Verbraucherdarlehensverträge legal definiert werden. Dieses liege dann vor, so der Antrag, wenn die Jahreszinsbelastung des Kreditnehmers mehr als doppelt so hoch ist wie die Durchschnittszinsätze, die durch die Deutsche Bundesbank monatlich ermittelt werden oder um zwölf Prozentpunkte absolut überschreitet.

Kreditwucher sei für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, ein Problem, das zur Existenzbedrohung werden kann, schreibt die Fraktion. Neben hohen Inkassokosten und Dispozinsen sei der Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ratenkreditvertrages ein Haupttreiber für wucherähnliche Kreditkosten. Diese Versicherung solle die Kreditzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern. Allerdings würden in der Praxis bei Restschuldversicherungen hohe Abschlusskosten und Prämien fällig, welche die Kredit- und die Zinslast insgesamt deutlich vergrößerten. Die Pläne der Bundesregierung, lediglich einen Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung einzuführen, reichten nicht aus. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

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