AfD setzt sich für Konzept der Charter Cities ein
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion will das „Charter Cities“-Konzept zu einem integralen Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) machen. In einem entsprechenden Antrag (19/29302) heißt es, Deutschland solle auf freiwilliger Basis mit einem Partnerstaat der deutschen EZ die Errichtung einer „Charter City“ oder die Weiterentwicklung einer bestehenden Ortschaft zur „Charter City“ auf Grundlage eines zeitlich begrenzten Chartervertrages vereinbaren. Dafür solle es einen Verfassungsentwurf geben, der das politische und rechtliche System der „Charter City“ bestimme. „Die 'Charter City' unterliegt nicht dem nationalen Recht des Partnerstaates“, betont die AfD-Fraktion. „Sie erhält eine eigene Exekutive, Legislative und Judikative.“
Das autonome politische und rechtliche System habe die Aufgabe, verbindliche Regeln festzulegen und umzusetzen, um optimale Bedingungen für das Leben und Wirtschaften seiner Bürger zu gewährleisten, schreibt sie weiter.
Das „Charter Cities“-Konzept, vorgeschlagen vom Wachstumsökonomen Paul M. Romer, sieht die Errichtung neuer Städte in bisher unbewohnten Gebieten vor, um unterschiedliche entwicklungspolitische Probleme gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Die AfD will bei der Umsetzung die deutsche Wirtschaft zentral einbinden und für Projektabwicklungen im Zusammenhang mit der Errichtung von „Charter Cities“ beauftragen.