Weg frei für Baulandmobilisierungsgesetz
Berlin: (hib/PEZ) Das Baulandmobilisierungsgesetz kann noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Der Bauauschuss stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen für den Gesetzentwurf (19/24838) in geänderter Fassung. Das Gesetz gilt als eines der maßgeblichen Vorhaben der Bundesregierung dieser Legislaturperiode. Zahlreiche Oppositionsanträge rund um das Thema wurden abgelehnt (19/16833, 19/26190, 19/14156, 19/16043, 19/22594, 19/15121, 19/16047, 19/21531, 19/19143).
Die zwischen den Koalitionspartnern verhandelten Änderungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen vor allem die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen auf angespannten Wohnungsmärkten. Einige Schlupflöcher beim umstrittenen Umwandlungsverbot sind gestopft worden, außerdem können sich die Länder wohnungspolitisch positionieren: Ausnahmen kann es für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen geben - wo sie sich in dieser Spanne verorten, können die Länder selbst entscheiden. Auf diese Weise sollen Kleineigentümer geschützt werden.
Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten von Gemeinden gestärkt, vor Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu haben. Die Kommunen sollen sich beim Preis auf den Verkehrswert berufen können und sie sollen mehr Handhabe auch gegen die Spekulation mit Grundstücken erhalten.
Vertreter der Koalition würdigten den erzielten Kompromiss. Neben den erweiterten Möglichkeiten für Kommunen thematisierte ein Vertreter von CDU/CSU die neue Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“, die das Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermögliche. Von der SPD hieß es, man sei dankbar, noch eine Einigung erzielt zu haben. Eine Abgeordnete bezeichnete das Paket als „Wohnraumsicherungsgesetz“, weil es einen entscheidenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnen in den Städten bedeute.
Von der Opposition kam harsche Kritik mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Die AfD-Fraktion sah die Chance auf Deregulierung am Markt vertan, bezeichnete die Lösungsansätze als untauglich und prophezeite Rechtsunsicherheit. Die FDP-Fraktion bewertete das Gesetz als große Enttäuschung, das weder echte Erleichterungen noch mehr Tempo beim Wohnbau bringe. Zudem werde stark ins Eigentumsrecht eingegriffen, sagte ein FDP-Abgeordneter. Einer Abgeordneten der Linken gingen die Regelungen hingegen nicht weit genug, beim Umwandlungsverbot gebe es noch zu viele Ausnahmen, außerdem werde die „Bodenpreisexplosion“ nicht adressiert. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte, dass mit der Wiederaufnahme der erleichterten Bebauung im Außenbereich nichts gegen den Flächenfraß in der Landschaft getan werde. Die Folgen würden sich kontraproduktiv auf das Leben in Ortskernen auswirken, fürchtete sie.