05.05.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 601/2021
Keine Korrekturbitten durch die BAuA
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/29112) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28389) der AfD-Fraktion hervor.