29.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 572/2021

Bilaterale Rückübernahmeabkommen

Berlin: (hib/STO) Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Abkommen und/oder Verwaltungsvereinbarungen zur Rückübernahme von Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen abgeschlossen hat, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/28204) auf. Danach gehören von den insgesamt 34 dieser Staaten 18 der Europäischen Union an.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, werden gegenwärtig mit Indien Verhandlungen zum Abschluss eines förmlichen Migrationsabkommens einschließlich Regelungen zum Rückübernahmeverfahren geführt. Hinsichtlich begonnener Rückübernahmeverhandlungen mit Tadschikistan stehe noch nicht fest, welche Rechtsform eine entsprechende Absprache haben soll.

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