Erhebung offener Haftbefehle
Berlin: (hib/STO) Über die seit Ende 2012 durch das Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28923) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28326). Danach ermöglicht diese Erhebung es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, „eine weitere als relevant einzustufende Personengruppe anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren“. Für den Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität erfolgt die Erhebung laut Vorlage bereits seit Ende 2011.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle könnten zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und seien demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es den Angaben zufolge, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität haben oder wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“ und ein offener Haftbefehl besteht.