Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke will Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung stärken. In einem entsprechenden Antrag (19/28905) fordert sie die Bundesregierung auf, neben der vorrangigen Erleichterung des Zugangs zur Erwerbsminderungsrente und der Stärkung dieser Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der unter anderem gewährleistet, dass Berufsunfähigkeits-Versicherer das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits anerkannt worden ist. Wenn die volle Erwerbsminderung anerkannt worden sei, solle der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht gelten.
Wie die Angeordneten schreiben, spielt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine wesentliche Rolle bei der Absicherung des Lebensunterhalts von Berufstätigen, seit die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 die Berufsunfähigkeitsrente für ab dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen hat. Seitdem gebe es nur noch eine unzureichende Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Zurzeit seien Versicherer für die Regulierung eines Versicherungsfalls nicht an gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfristen gebunden. Außerdem fehle es an klaren gesetzlichen Regelungen, die die „Verzögerungs- und Vermeidungspraxis“ bezüglich des Nachweises der Berufsunfähigkeit unterbinden. Dem solle Einhalt geboten werden.