Bundesrechnungshof: Regierung vernachlässigt Nachhaltigkeit
Berlin: (hib/PST) Der Bundesrechnungshof hat der Bundesverwaltung vorgehalten, bei fast jeder zweiten finanzwirksamen Entscheidung „Nachhaltigkeitsaspekte nicht oder nicht angemessen berücksichtigt“ zu haben. In einer Ergänzung zu ihren im Dezember 2020 vorgelegten Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die jetzt dem Bundestag als Unterrichtung (19/28690) zugeleitet wurde, erinnert die Bonner Behörde die Regierung an ihre Selbstverpflichtung, „Nachhaltigkeit zum Ziel und Maßstab des Regierungshandelns“ zu machen. Die Bundesministerien seien in ihrem jeweiligen Bereich dafür verantwortlich, dass dieses Prinzip gelebt wird. „Die Prüfungen des Bundesrechnungshofs zeigen jedoch, dass die Ressorts ihrer Verantwortung bislang nicht gerecht werden“, heißt es in dem Papier. Das federführende Bundeskanzleramt müsse „stärker auf nachhaltiges Handeln in der Verwaltungspraxis hinwirken“.
Die jährlichen „Bemerkungen“ des Bundesrechnungshofs beziehen sich jeweils auf das zurückliegende Haushaltsjahr, in diesem Fall auf 2019. Sie sind wesentliche Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat. Der jetzt vorgelegte Ergänzungsband enthält neben dem genannten übergreifenden Prüfergebnis Nachträge zu den Ressorts Finanzen sowie Verkehr und Infrastruktur.