22.04.2021 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 541/2021

Lauter Ruf nach einer großen Reform der Filmförderung

Berlin: (hib/AW) Vertreter der Film- und Kinobranche fordern eine umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Allerdings liegen die Ansichten von Kinobetreibern, Produzenten, Verleihern und Fernsehsendern mitunter weit auseinander. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses am Mittwoch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht wegen der Corona-Pandemie eine Verlängerung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für zunächst nur zwei Jahre vor. Üblich ist, dass das FFG alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird. Die ursprünglich angestrebte große Reform der Filmförderung sei derzeit jedoch nicht möglich, da es wegen der großen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Film- und Kinobranche an den nötigen Daten mangele, machten die Kulturpolitiker Johannes Selle (CDU) und Martin Rabanus (SPD) in der Anhörung deutlich. Deshalb habe man sich auf eine nur kleine Reform geeinigt, um die Auswirkung der Pandemie zu mindern. So sieht die Novelle unter anderem einen flexibleren Umgang mit den Förderrichtlinien durch die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Zudem sollen die Sperrfristen für geförderte Filme flexibler gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die Aufführung eines Films im Kino bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf Streaming-Plattformen erlaubt werden.

Prinzipiell begrüßten die Vertreter der Film- und Kinobranche die Flexibilisierung. Allerdings forderten sie mitunter weitergehende Regelungen. So forderte Christine Berg für den Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) für eine große Reform des FFG in der nächsten Legislaturperiode, dass die Sperrfristen weiter verkürzt werden, im Gegenzug aber nicht nur für die geförderten Filme gelten, sondern für alle in Deutschland gestarteten Filme. Nach dem Vorbild Frankreichs müsse eine Vereinbarung zwischen allen Branchenteilnehmern gefunden werden. Auch Christian Bräuer von der Gilde deutscher Filmkunsttheater (AG Kino) verwies auf Frankreich, das seine Film- und Kinobranche „sehr erfolgreich“ zu schützen wisse. Ebenso wie Berg plädierte auch Bräuer dafür, mittels einer Branchenvereinbarung die Sperrfristen flexibel und für alle Filme mit Auswertung im Kino verbindlich zu regeln. Unterstützung für den Vorschlag kam auch von Meike Kordes von der Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Susanne Binninger von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) warb ebenfalls dafür, die Sperrfristen flexibler zu gestalten. Allerdings sollten sie zukünftig nicht mehr im FFG selbst geregelt werden, sondern in den Richtlinien der FFA. Diese könne viel flexibler und individueller reagieren. Zugleich forderte Binninger, bei der Referenzförderung nicht länger nur den Zuschauererfolg der Filme in den Kinos, sondern auch bei Festivals und bei Online-Ausstrahlung zu berücksichtigen.

Der Forderung nach einer Ausweitung der Sperrfristen auf alle in Deutschland gestarteten Kinofilme erteilten Marie Ann Nietan vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und Johannes Klingsporn vom Verband der Filmverleiher (VdF) eine deutliche Absage. Dies sei ein „aberwitziger Vorschlag“, sagte Klingsporn. Für eine flexiblere Sperrfristen beziehungsweise deren Verkürzung sprachen aber auch sie sich aus. Das System der Verwertung von Filmen habe sich dramatisch geändert, vor allem durch die Corona-Pandemie, führte Klingsporn aus. Er gehe davon, aus, dass sich dieser Trend auch nach der Pandemie fortsetze.

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