21.04.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 532/2021

Eigenstromregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Berlin: (hib/PEZ) Um Regelungen zur Eigenstromnutzung in verschiedenen Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht es in der Antwort (19/28416) auf eine Kleine Anfrage (19/27533) der Linksfraktion. Darin äußert sich die Bundesregierung etwa zu Scheibenpachtmodellen - einem Modell, das gesetzliche Schlupflöcher nutzt, um in den Genuss von Eigenstrom-Privilegien zu gelangen. Eine gesetzliche Regelung dazu habe erstmals das EEG 2017 enthalten, erklärt die Bundesregierung. „In Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen war daher die Zulässigkeit von Scheibenpachtmodellen in früheren Fassungen des EEG anhand der üblichen Methoden der Gesetzesauslegung zu bestimmen.“ Auf die Frage, ob die Bundesregierung Scheibenpachtmodelle jemals als missbräuchliche Nutzung des Eigenstrommodells eingeschätzt habe, heißt es in der Antwort: „Ob bestimmte Geschäftsmodelle eine zulässige Inanspruchnahme gesetzlicher Privilegien oder eine missbräuchliche Umgehung darstellen, ist aus Sicht der Bundesregierung jeweils am konkreten Einzelfall anhand der Vertragsgestaltung zu bestimmen.“

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