Koalition will Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts
Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eine „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ einsetzen. Dies geht aus einem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen (19/28787) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Kommission unter anderem „Möglichkeiten einer wirksamen Begrenzung der Vergrößerung“ des Parlaments auf Grundlage der Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechtes ausloten und prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine weitere Annäherung an die Regelgröße des Bundestages erreicht werden kann.
Ferner soll das Gremium nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Empfehlungen zur „Förderung der gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern“ im Parlament erarbeiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Kommission soll die Modernisierung der Parlamentsarbeit sein. Hierzu gehört laut Vorlage etwa die Frage, wie die Arbeit des Bundestages transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung effizienter gestaltet werden kann und wie Anregungen der Bürger besser einfließen können. Zudem sollen sich die Mitglieder des Gremiums dem Antrag zufolge „mit der Frage einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie mit der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Bündelung von Wahlterminen befassen“.
Angehören sollen der Kommission neun Abgeordnete und ebenso viele Sachverständige, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Danach soll das Gremium dem Bundestag bis Ende September dieses Jahres einen Zwischenbericht erstatten und bis Mitte 2023 einen Abschlussbericht vorlegen.