21.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 529/2021

Bundesmittel für Flugsicherungskosten kleinerer Flughäfen

Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll kleinere Flughäfen, bei denen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) keinen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Interessen nach Paragraf 27d Absatz 1 Luftverkehrsgesetz anerkennt, bei den Flugsicherungskosten unterstützen. Das sieht der durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegte „Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (19/28788) vor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Für kleinere Flughäfen sei es nachteilig, dass sie eine Flugsicherungsorganisation beauftragen und deren Kosten selbst übernehmen müssen, während an den durch Paragraf 27d Absatz 1 Luftverkehrsgesetz erfassten Flughäfen Flugsicherungsdienste von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) erbracht würden, heißt es in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen. Daher sei geplant, einen zweiten Gebührenbereich für die Flugplätze einzurichten, die nicht zu den Flugplätzen nach Paragraf 27d Absatz 1 Luftverkehrsgesetz gehören, bei denen aber eine Flugsicherung erforderlich ist. Für den bestehenden und für den zweiten Gebührenbereich werde ein möglichst einheitliches Gebührenniveau angestrebt. Um dieses erreichen zu können, sollen nach den Vorstellungen von Union und SPD verfügbare Bundesmittel eingesetzt werden, um die nach Einnahme der Gebühren durch die Airlines verbleibende Finanzlücke auszugleichen.

Marginalspalte