Tierschutzkontrollen an Tierkörpern
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28654) zur Änderung des Tierschutzgesetzes für Tierschutzkontrollen an Tierkörpern vorgelegt. Dadurch sollen routinemäßige Überprüfungen von Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) im Hinblick auf Tierschutzverstöße etabliert werden. Der Gesetzentwurf soll die Rückverfolgbarkeit zu den letzten Haltungsbetrieben durch eine Kennzeichnungspflicht für Tierkörper sicherstellen und eine Rechtsgrundlage für Kontrollen von Tierkörpern auf Tierschutzverstöße in VTN-Betrieben einschließlich der Betretungsrechte für solche tierschutzbezogenen Kontrollen schaffen. Ziel sei es, den Tierschutz in der Schweine- und Rinderhaltung zu erhöhen. Kurzfristig sei mit einer höheren Anzahl aufgedeckter Verstöße bei der Kontrolle von Haltungsbetrieben zu rechnen, heißt es im Entwurf. Langfristig könnte die Regelung in ihrer Präventivwirkung durch gezielte Kontrollen und Sanktionen bei Tierschutzverstößen zu mehr Tierschutz führen.